Ablauf einer Psychotherapie

Schritt 1: Kontaktaufnahme
Schreiben Sie mir eine E-Mail oder hinterlassen Sie eine telefonische Nachricht, in der Sie mir Ihr Interesse bekunden. Ich melde mich zeitnah bei Ihnen zurück, um offene Fragen zu klären und einen Termin für ein persönliches Erstgespräch zu vereinbaren.
Schritt 2: Das Erstgespräch (Sprechstunde)
Das Erstgespräch (50 Minuten) dient dem gegenseitigen Kennenlernen und einer ersten diagnostischen Einschätzung.
Wir besprechen Ihre aktuelle Lebenssituation, Ihre Beschwerden und Ihre Ziele für die Zusammenarbeit.
Hier prüfen wir gemeinsam, ob „die Chemie stimmt“ – eine tragfähige Vertrauensbasis ist die wichtigste Voraussetzung für eine gelingende Therapie.
Schritt 3: Probatorische Sitzungen (Probatorik)
In weiteren 2 bis 4 Sitzungen vertiefen wir die Diagnostik und erarbeiten einen individuellen Behandlungs- und Zielplan.
In dieser Phase wird die Kostenübernahme bei Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle beantragt (bei Privatversicherung).
Schritt 4: Die therapeutische Phase
Die regelmäßigen Sitzungen dauern jeweils 50 Minuten und finden in der Regel wöchentlich oder zweiwöchentlich statt.
Die Gesamtdauer richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf – von gezielter Kurzzeittherapie (12–24 Sitzungen) bis hin zu längerfristiger Begleitung.
Kosten & Abrechnungsmodalitäten
Ich führe eine Privatpraxis für Psychotherapie. Die Abrechnung richtet sich nach der offiziellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Option A: Privatversicherte & Beihilfeberechtigte
Kostenübernahme: Private Krankenversicherungen und die Beihilfe übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie.
Vorgehen: Da die Vertragsbedingungen je nach Tarif variieren (z. B. Anzahl der erstattungsfähigen Sitzungen pro Jahr oder Notwendigkeit eines Vorab-Antrags), empfiehlt es sich, vorab kurz bei Ihrer Versicherung nach den genauen Konditionen für eine ambulante Verhaltenstherapie zu fragen.
Abrechnung: Sie erhalten von mir eine Rechnung nach GOP, die Sie zur Erstattung bei Ihrer Versicherung bzw. Beihilfestelle einreichen.
Option B: Selbstzahler
Vorteile: Volle Flexibilität ohne Formalitäten. Es werden keine Antragsverfahren bei Krankenkassen nötig.
Honorar: Die Vergütung erfolgt transparent auf Basis der GOP (Regelsatz 2,3-facher bis 3,5-facher Steigerungssatz für eine Einzelsitzung à 50 Min.).
Option C: Gesetzlich Versicherte (Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 3 SGB V)
Wenn Sie gesetzlich versichert sind und keinen zeitnahen Therapieplatz bei einer Praxis mit Kassenzulassung finden, ist eine Kostenübernahme in einer Privatpraxis über das Kostenerstattungsverfahren möglich.
Voraussetzung: Sie haben nachweislich versucht, einen Therapieplatz bei Praxen mit Kassensitz zu bekommen und unzumutbar lange Wartezeiten (i. d. R. mehr als 3 bis 6 Monate) erhalten.
Ablauf des Verfahrens:
- Dokumentation: Führen Sie ein kurzes Protokoll über kontaktierte Kassenpsychotherapeuten (Name, Datum, genannte Wartezeit).
- Dringlichkeitsbescheinigung (PT-Formular): Einholung eines PTV-11 Formulars aus einer psychotherapeutischen Sprechstunde mit Dringlichkeitsvermerk.
- Antragstellung: Sie stellen vor Beginn der eigentlichen Behandlung einen Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
Meine Unterstützung: Ich unterstütze Sie gerne bei den formalen Schritten und stelle Ihnen die notwendigen Bescheinigungen für den Antrag aus.
Ausfallhonorar & Absageregelung
Wichtiger organisatorischer Hinweis:
Da ich als Terminpraxis arbeite, halte ich die vereinbarte Zeit exklusiv für Sie frei. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen mindestens 48 Stunden (2 Werktage) vorher abzusagen. Bei kurzfristigeren Absagen oder Nichterscheinen muss ich ein Ausfallhonorar in Rechnung stellen, da der Termin in der Kürze der Zeit meist nicht neu vergeben werden kann.
Haben Sie Fragen zum Ablauf oder zur Kostenerstattung?
Ich berate Sie gerne vorab telefonisch oder per E-Mail, welcher Weg für Ihre Situation der unkomplizierteste ist.
